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Geschlechtsspezifische Verfolgung

Buchstabe G 80 Begriffe

Geschlechtsspezifische Verfolgung ist ein Sammelbegriff im Asyl- und Flüchtlingsrecht für Verfolgungsgründe, bei denen das Geschlecht der betroffenen Person eine zentrale Rolle spielt. Die UNHCR-Richtlinien von 2002 fassen darunter etwa sexuelle Gewalt, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Ehrenmord und geschlechtsbezogene Diskriminierung zusammen. Auch systematische Benachteiligungen mit gravierenden Folgen, etwa eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf eigenständigen Broterwerb, können als geschlechtsspezifische Verfolgung anerkannt werden.

Auf EU-Ebene benennt die Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU ausdrücklich Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen, als Verfolgungstat und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer geschlechtssensiblen Prüfung von Asylgründen. In Deutschland ist geschlechtsspezifische Verfolgung seit 2005 als eigenständiger Asylgrund anerkannt; das Aufenthaltsgesetz erkennt sie ausdrücklich auch dann an, wenn sie an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe anknüpft.

Für LGBTIQ-Geflüchtete ist der Begriff besonders relevant, weil Verfolgung wegen sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität in vielen Ländern eng mit klassischen geschlechtsspezifischen Verfolgungsformen verwoben ist – etwa wenn lesbischen Frauen eine Zwangsheirat droht oder trans Personen wegen ihres Geschlechtsausdrucks Gewalt erfahren. Die EU-Richtlinie erwähnt geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung inzwischen ausdrücklich als zu berücksichtigende Aspekte, auch wenn Rechtsexpertinnen und -experten bemängeln, dass die besondere Situation von trans und intergeschlechtlichen Menschen darin noch zu wenig konkret abgebildet wird.

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