Geschlechtsverifizierung bezeichnet Verfahren, mit denen Sportverbände überprüfen wollen, ob eine Athletin tatsächlich als Frau an Frauenwettbewerben teilnehmen darf. Die Praxis begann in den 1940er Jahren mit ärztlich ausgestellten „Weiblichkeitszertifikaten“; ab 1950 führte der Leichtathletik-Weltverband IAAF verpflichtende Tests ein. In den 1950er und 1960er Jahren mussten Athletinnen sich gynäkologischen Untersuchungen und teils entwürdigenden Sichtkontrollen unterziehen.
Zwischen 1958 und 1992 setzte die IAAF Chromosomentests ein, die über eine Wangenschleimhautprobe das Vorhandensein zweier X-Chromosomen nachweisen sollten. Das Verfahren erwies sich als ungeeignet, biologische Männlichkeit zuverlässig festzustellen, und schädigte intergeschlechtliche Athletinnen psychisch. Seit 2006 stehen stattdessen Testosteron- und Androgenwerte im Mittelpunkt: Nach den 2018 eingeführten Regeln von World Athletics dürfen Frauen in Mittelstreckendisziplinen einen Testosteronwert von 5 nmol/L nicht überschreiten, wollen sie ohne hormonelle Behandlung starten.
Menschenrechtsorganisationen und der Weltärztebund kritisieren solche Tests als entwürdigend, unnötig und diskriminierend; sie beruhten auf genetischer Variation, nicht auf einem belegten Leistungsvorteil. Bekannt wurden die Fälle der südafrikanischen Läuferin Caster Semenya, die wegen ihres natürlichen Hyperandrogenismus zeitweise von Wettkämpfen ausgeschlossen wurde, sowie der Inderin Dutee Chand, die 2015 vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS einen Etappensieg gegen die Testosteronregeln erzielte. Auch der Tennisverband WTA diskutiert regelmäßig neue Gentest- und Eignungsverfahren, was die Debatte bis heute nicht zur Ruhe kommen lässt.