Bild: KI-generiert (Higgsfield) · Illustration
In Uganda sind Ermittlungen gegen zwei Frauen eingestellt worden, denen vorgeworfen wurde, sich öffentlich geküsst und eine gleichgeschlechtliche Zusammenkunft veranstaltet zu haben. Nachbar*innen hatten die beiden angezeigt, nachdem sie die Frauen beobachtet und der Polizei gemeldet hatten. Ihnen drohte nach ugandischem Recht eine Haftstrafe von bis zu zwanzig Jahren, allein für die angebliche Zärtlichkeit in der Öffentlichkeit.
Uganda zählt zu den Ländern mit einer der härtesten Anti-LGBTIQ+-Gesetzgebung weltweit. Das 2023 verschärfte Gesetz gegen Homosexualität sieht in bestimmten Fällen sogar die Todesstrafe vor und stellt bereits das bloße "Werben" für gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe. Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seither eine Zunahme von Denunziationen, Übergriffen und Vertreibungen queerer Menschen im Land, häufig ausgehend von Nachbarschaft oder eigener Familie statt von staatlichen Stellen.
Warum die Anklage in diesem konkreten Fall fallen gelassen wurde, ist öffentlich nicht im Detail bekannt. Aktivist*innen werten das Ende des Verfahrens dennoch als seltenen Achtungserfolg in einem Umfeld, in dem die meisten Betroffenen mit Verurteilung, Gewalt durch die Gemeinschaft oder Flucht rechnen müssen. Zugleich mahnen sie, dass ein einzelner eingestellter Fall nichts an der grundsätzlichen Rechtslage ändert, die queere Ugander*innen weiterhin in ständiger Angst vor Anzeigen durch Nachbar*innen oder Familienmitglieder leben lässt und viele zum Verstecken ihrer Beziehungen zwingt. Internationale Menschenrechtsgruppen fordern von westlichen Geberländern seit Langem, die Situation queerer Menschen in Uganda stärker in ihre diplomatischen Beziehungen zum Land einzubeziehen.
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