UN-Sonderberichterstatterin Mariana Katzarova dokumentiert über 400 Fälle transnationaler Repression Russlands gegen Kritiker:innen und queere Menschen im Ausland und fordert eine UN-Konvention dagegen.
Bild: KI-generiert · Illustration
Die UN-Sonderberichterstatterin Mariana Katzarova hat dem UN-Menschenrechtsrat in dessen 63. Sitzung einen 26-seitigen Bericht über die transnationale Repression Russlands vorgelegt. Der Titel: „Das Regime der Angst über die Grenzen hinaus exportieren: Transnationale Repression durch die Russische Föderation". Grundlage sind mehr als 400 dokumentierte Einzelfälle.
Katzarova beschreibt eine „groß angelegte, systematische, institutionalisierte, gezielte und anpassungsfähige Politik", mit der Moskau Regierungskritiker:innen, Journalist:innen, Menschenrechtsaktivist:innen sowie LGBTIQ+-Personen auch außerhalb Russlands verfolgt. Besonders betroffen seien Menschen aus Tschetschenien – darunter Frauen, queere Personen und Folterüberlebende.
Als Methoden nennt der Bericht digitale Überwachung, Drohungen gegen Angehörige im Inland, den Missbrauch rechtlicher Verfahren und gezielt gegen LGBTIQ+-Personen eingesetzte Interpol-Kanäle. Hinzu kommen physische Angriffe, Entführungen, Folter, gezielte Tötungen, das Einfrieren von Vermögen sowie Beschränkungen bei Pässen und konsularischen Dienstleistungen für im Ausland lebende Kritiker:innen.
Einen eigenen Abschnitt widmet der Bericht der rechtlichen Einstufung der russischen LGBTIQ+-Bewegung als „extremistisch": Sie habe neue Verfolgungsmechanismen auch jenseits der Landesgrenzen eröffnet. Ein neues russisches Gesetz sieht laut Bericht vierzehn gesonderte Einschränkungen für im Ausland lebende LGBTIQ+-Menschen vor, etwa bei Vermögens- und Passfragen.
Katzarova fordert als Konsequenz eine verbindliche internationale UN-Konvention gegen transnationale Repression. Bislang existiert kein eigenständiges völkerrechtliches Instrument, das Staaten gezielt für die Verfolgung von Menschen im Exil zur Verantwortung ziehen könnte. Der Bericht wurde dem Menschenrechtsrat zur weiteren Beratung vorgelegt; über konkrete Folgemaßnahmen ist noch nicht entschieden.
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