Die ukrainische Regierung hat einen Entwurf für ein neues Arbeitsgesetzbuch vorgelegt, der Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und HIV-Status ausdrücklich verbietet.
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Die ukrainische Regierung hat der Werchowna Rada den Entwurf für ein neues Arbeitsgesetzbuch vorgelegt. Er enthält erstmals eine ausführliche Definition von Diskriminierung am Arbeitsplatz und benennt sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale ausdrücklich als geschützte Kategorien. Auch der tatsächliche oder vermutete HIV-Status sowie, neu aufgenommen, eine Schwangerschaft fallen künftig darunter.
Zwischen direkter und indirekter Diskriminierung unterscheidet der Entwurf klar. Direkte Benachteiligung behandelt eine Person in einer vergleichbaren Situation unmittelbar schlechter, indirekte Diskriminierung betrifft Regeln, die formal für alle gelten, in der Praxis aber bestimmte Gruppen benachteiligen. Das geltende Arbeitsgesetzbuch kennt Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität zwar bereits, bislang jedoch ohne diese Präzisierung.
Hinter der Reform steht auch der EU-Beitrittsprozess. Die Ukraine gleicht ihre Gesetzgebung schrittweise an EU-Recht an, und Arbeitsschutz gehört zu den Kapiteln, die Brüssel genau prüft. Der Ausschuss für europäische Integration der Werchowna Rada arbeitet parallel an weiteren Vorhaben: einer Ausweitung der geschützten Merkmale, einer verwaltungsrechtlichen Haftung für diskriminierende Gewalttaten und einem eigenen Straftatbestand für öffentliche Gewaltaufrufe aus intoleranten Motiven.
Sviatoslav Sheremet, der für das National LGBTI Consortium Politik und Gesetzgebung koordiniert, mahnt trotz der Fortschritte zur Vorsicht. Eine Reform der nationalen Arbeitsgesetzgebung brauche gesellschaftlichen Konsens, sagte er. Wie lange die parlamentarische Beratung dauert und ob der Entwurf Änderungen erfährt, ist offen.
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