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Trans Maschinistin darf gegen Arbeitgeber weiterklagen: Richterin weist Antrag auf Verfahrensende ab

Wirtschaft & Arbeit

Eine US-Bundesrichterin in New Hampshire hat den Antrag der christlich geführten Firma Turbocam abgelehnt, die Diskriminierungsklage einer trans Maschinistin unter Berufung auf Religionsfreiheit zu beenden. Der Fall geht vor eine Jury.

Trans Maschinistin darf gegen Arbeitgeber weiterklagen: Richterin weist Antrag auf Verfahrensende ab

Bild: KI-generiert · Illustration

Ein Bundesgericht in New Hampshire hat den Versuch des Unternehmens Turbocam International zurückgewiesen, eine Diskriminierungsklage der trans Frau Lillian Bernier abzuweisen. Richterin Landya McCafferty entschied am 28. September, dass sich die Firma nicht auf Religionsfreiheit berufen kann, um das Verfahren vorzeitig zu beenden. Der Fall geht damit vor eine Jury.

Bernier arbeitet als Maschinistin bei dem christlich geführten Hersteller. Sie ist seit Juni 2019 im Unternehmen und begann im Oktober 2020 mit ihrer Transition. Im Februar 2021 änderte sie ihren Namen rechtlich. Einen Monat zuvor hatte das Unternehmen den Krankenversicherungsplan gewechselt; der neue Plan schließt geschlechtsangleichende Behandlungen wie Beratung, Hormontherapie und Operationen aus.

Turbocam hatte sich auf den Religious Freedom Restoration Act und die Religionsfreiheit im ersten Verfassungszusatz berufen. McCafferty folgte dem nicht. Sie verwies außerdem darauf, dass der Firmengründer Marian B. Noronha in seiner Aussage mehrfach männliche Pronomen für Bernier benutzt hatte, obwohl er ihre Bitte um Anrede als Frau kannte. Das reiche als Beleg dafür, dass der Inhaber persönliche Abneigung gegen Bernier wegen ihres Trans-Seins hegte.

Einen Teil der Klage wies die Richterin ab: Die Theorie, die verweigerte Kostenübernahme verstoße gegen den Americans with Disabilities Act, überzeugte sie nicht. Die übrigen Vorwürfe bleiben, darunter Verstöße gegen Titel VII des Bürgerrechtsgesetzes, den Affordable Care Act sowie bundes- und landesrechtliche Antidiskriminierungs- und Behindertengesetze.

Bernier wird von der Organisation GLAD vertreten. Deren Senior Director Ben Klein erklärte, Turbocam, Harvard Pilgrim und HPI verweigerten Lillian Bernier gleiche Leistungen im Beruf, weil sie eine trans Frau sei. Das verstoße gegen das Gesetz.

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