Ein AfD-Antrag im Bundestag fordert, die Kinder- und Jugendhilfe auf „biologische Zweigeschlechtlichkeit“ zu verpflichten. Der Satz zu trans, nichtbinären und inter Jugendlichen soll aus dem SGB VIII verschwinden.
Bild: KI-generiert · Illustration
Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag eingebracht, der die Kinder- und Jugendhilfe auf die „biologische Zweigeschlechtlichkeit als verbindlichen Bezugsrahmen“ festlegen soll. Am späten Donnerstagabend sollte er in erster Lesung beraten werden, zusammen mit einem Antrag der Bundesregierung zu einer allgemeinen Strukturreform der Jugendhilfe.
Konkret zielt die Fraktion auf § 9 Nr. 3 SGB VIII. Dort steht bisher, dass die Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie trans-, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen sind, Benachteiligungen abgebaut und Gleichberechtigung gefördert werden sollen. Der Passus zu trans, nichtbinären und inter Jugendlichen soll ganz entfallen. Auch die Schulsozialarbeit (§ 13a) soll sich an der Zweigeschlechtlichkeit ausrichten. Öffentlichen und freien Trägern will die AfD untersagen, Geschlechtsidentitätskonzepte zu fördern oder zu vermitteln, die vom biologischen Geschlecht abweichen.
Als Begründung nennt die Partei, die Jugendhilfe müsse sich an den „realen Lebenslagen“ von Jungen und Mädchen orientieren. Sie will das elterliche Erziehungsrecht stärken und einer „vorschnellen pädagogischen Bestärkung von Geschlechtsdysphorie“ entgegenwirken. Alterstypische Reifungskrisen dürften nicht vorschnell als Transidentität gedeutet werden. Verboten werden sollen unter anderem Konzepte der „sozialen Transition“ sowie die Vermittlung an Stellen, die eine medizinische Transition befürworten, ohne sorgfältige Einzelfallabklärung.
queer.de ordnet die Formulierungen als vergleichbar mit „LGBT-Propaganda“-Gesetzen ein. Der Antrag würde nach dieser Einschätzung einen akzeptierenden Umgang mit queeren Jugendlichen erschweren und die Arbeit queerer Jugendzentren und -gruppen praktisch unmöglich machen. Im Bundestagswahlprogramm der AfD heißt es, Kinder würden durch einen „Trans-Kult“ manipuliert; Pubertätsblocker nennt sie eine Kindeswohlgefährdung.
Über den Antrag entschieden ist noch nichts. Er geht nach der ersten Lesung in die weiteren Beratungen.
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