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Verfassungsrechtlerin fordert Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland

Verfassungsrechtlerin fordert Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland
Nach dem Rücktritt von Jens Spahn als Unionsfraktionschef meldet sich die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zu Wort: Das deutsche Verbot der Leihmutterschaft sei paternalistisch. Die Union bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung.

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat sich für eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland ausgesprochen. Das geltende Verbot sei "paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar", wenn sich Frauen freiwillig dafür entscheiden, sagte sie. Der Staat könne Aufklärung und Schutzregeln schaffen, dürfe die Entscheidung selbst aber nicht verbieten – sie zieht damit Parallelen zu anderen Fragen der Selbstbestimmung, etwa beim Recht auf Sterbehilfe.

Anlass ist der Fall des CDU-Politikers Jens Spahn, der mit seinem Ehemann über eine Leihmutter in den USA Vater wurde – ein Vorgang, der nach deutschem Recht verboten ist. Spahn trat als Unionsfraktionschef zurück, nachdem der Fall öffentlich geworden war. Brosius-Gersdorf hält ihm vor, sich trotz der privaten Entscheidung nie öffentlich von der ablehnenden Parteilinie der Union distanziert zu haben; das nennt sie doppelbödig. Seinen Rücktritt wertet sie hingegen als konsequenten Schritt.

Die Union hält an ihrer Ablehnung fest. Bundesbildungsministerin Karin Prien erklärte, eine baldige Liberalisierung könne sie sich "kaum vorstellen". CDU und CSU lehnen sowohl kommerzielle als auch altruistische Leihmutterschaft ab. In Deutschland sind derzeit weder Leihmutterschaft noch Eizellspende erlaubt – Paare, die diesen Weg der Familiengründung gehen wollen, weichen bislang ins Ausland aus, etwa in die USA oder nach Kanada, was hohe Kosten und rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt.

Ob die Debatte tatsächlich zu einer Gesetzesänderung führt, ist offen. Brosius-Gersdorf mahnt jedenfalls, dass sich die Argumentation der Union nicht mit ihrem eigenen Anspruch an ein selbstbestimmtes Leben verträgt, wie ihn das Grundgesetz eigentlich schützen soll.

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